Informationen

Kosten

Abrechnung mit der Pflegekasse*

* Unsere Dienstleistungen für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (§ 45a Nr. 3 SGB XI) sind nach Landesrecht durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) Mecklenburg-Vorpommern anerkannt und können somit in Mecklenburg-Vorpommern direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

In den Pflegegraden 1-5 können in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 1.500 EUR jährlich für Entlastungsleistungen pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von nach Landesrecht anerkannten Senioren-Assistenten abgerechnet werden (§§ 45a, 45b SGB XI).

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten max. 1.612 EUR jährlich im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € jährlich ist ebenfalls möglich.

Private Rechnungsstellung

Ist kein Pflegegrad bewilligt oder sind die Leistungen der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, können Sie die Dienstleistungen gegen private Rechnungsstellung in Anspruch nehmen.

Patientenvorsorge

Im Rahmen der Patientenvorsorge können volljährige Menschen selbstbestimmt und individuell regeln wie für sie entschieden werden soll, wenn sie in eine Situation geraten, in der sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. So wird sichergestellt, dass in genannten Bereichen (z.B. Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, …) den eigenen Wünschen entsprechend gehandelt wird. Damit kann in der Regel die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden.

Zur selbstbestimmten Patientenvorsorge gibt es drei Erklärungen, die schriftlich verfasst werden und eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

Patientenvorsorge

Erfahren Sie mehr über die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.